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Impressum


Christian Debo
Rheinstraße 49
65185 Wiesbaden

Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Der Rechtsanwalt der Kanzlei ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.rechtsanwaltskammer-ffm.de.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)

Rechtsanwalt Christian Debo
Ust-Id-Nr. DE 111 312 752

Berufshaftpflichtversicherung

Rechtsanwalt Christian Debo
HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1, 30659 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger regelmäßig oder auf Anforderung zu Verfügung stellen muss. Die Verordnung ist eine Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie und gilt auch für Rechtsanwälte.
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Merkblatt der BRAK zur DL-InfoV

§ 5 Telemediengesetz (TMG)
In § 5 Telemediengesetz (TMG) sind die Informationenpflichten des Rechtsanwaltes festgelegt, die er zu beachten hat, wenn er eine Kanzleihomepage betreibt. Das Gesetz verpflichtet Rechtsanwälte unter anderem zur Angabe von Kontaktdaten, unter denen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme möglich ist, zur Angabe der zuständigen Rechtsanwaltskammer und zu einem Hinweis auf die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen. Für letzteres verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5c TMG die – zumindest stichwortartige – Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelung sowie die – zumindest stichwortartige – Bezeichnung der Fundstelle. Die BRAK gestattet ausdrücklich eine Verlinkung auf die Rubrik „Berufsrecht“.
§ 5 TMG

Neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte
Für Rechtsanwälte bestehen aufgrund der europäischen und nationalen Neuregelungen zur alternativen Streitbeilegung neue Hinweispflichten. So sind seit dem 09.01.2016 Rechtsanwälte verpflichtet, auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorzusehen und ihre E-Mail-Adresse anzugeben, wenn sie Online-Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern schließen.

Ausführliche Informationen zu den Hinweispflichten sowie weitere Informationen rund um die alternative Verbraucherstreitbeilegung finden Sie hier.


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